<?xml version="1.0" encoding="UTF-8" standalone="yes"?><oembed><version><![CDATA[1.0]]></version><provider_name><![CDATA[CO-OP NEWS]]></provider_name><provider_url><![CDATA[https://cooptv.wordpress.com]]></provider_url><author_name><![CDATA[Coop Anti-War Cafe Berlin]]></author_name><author_url><![CDATA[https://cooptv.wordpress.com/author/zeitgeistmusic/]]></author_url><title><![CDATA[Private Sicherheitsfirma geht mit  Gewalt gegen Tacheles Künstler  vor  Berliner Polizei sieht tatenlos&nbsp;zu]]></title><type><![CDATA[link]]></type><html><![CDATA[<p>Husein Arda<br />
Künstlerischer Leiter<br />
Metallwerkstadt </p>
<p>Oranienburger Str. 54-56<br />
10117 Berlin<br />
Mobil: +49(0)17624018891<br />
Email: metallwerkstatt-<br />
tacheles@web.de<br />
metallwerkstatt.tacheles@gmail.com </p>
<p>Hans Erlenmeyer<br />
Rechtsanwalt  </p>
<p>Brunnenstraße 155<br />
10115  Berlin<br />
Tel.:   030 21 804 017<br />
Fax:   030 44 013 498<br />
<a href="http://www.erlenmeyer.info" rel="nofollow">http://www.erlenmeyer.info</a><br />
mail@erlenmeyer.info </p>
<p>&#8211;  </p>
<p>Berlin, den 16.07.2011<br />
Erklärung zu dem Vorfall vom<br />
15.07.2011 </p>
<p>Private Sicherheitsfirma geht mit Gewalt gegen Tacheles Künstler vor<br />
Berliner Polizei sieht tatenlos zu </p>
<p>Berliner Polizei verzichtet auf das Gewaltmonopol des Staates und<br />
erlaubt  privater  Sicherheitsfirma  Tacheles-Galerie  zu  räumen  und<br />
abzureißen, sowie gewaltsam gegen Menschen vorzugehen. </p>
<p>Gestern  am 15.07.2011 wurde ein dem Künstlerhaus Tacheles zugehöriges Gebäude  durch<br />
eine private Sicherheitsfirma zerstört und die Künstler, Besitzer und Erbauer des Gebäudes<br />
wurden durch die privaten Sicherheitsleute gewaltsam entfernt.  </p>
<p>Die von den Künstlern  herbeigerufene  Polizei  schritt nicht gegen die  Zerstörung  des<br />
Gebäudes und die gegen die Menschen verübte Gewalt durch die Sicherheitsfirma ein. Trotz<br />
lautstarkem  Protest  der  Künstler und  anwesender  Touristen ließ die Polizei  die  nicht<br />
unerhebliche Gewalt gegen Personen und Sachen tatenlos zu.  Selbst dem herbeigerufenen<br />
Rechtsanwalt wurde der Kontakt zu seinen  von den Sicherheitsleuten festgehaltenen<br />
Mandanten durch die Polizei nicht ermöglicht.<br />
Die Personalien der Anwesenden Sicherheitsleute wurden Vorort durch die Polizei nicht an<br />
den Rechtsanwalt weitergeleitet.  </p>
<p>Die Polizei hält dieses rechtsstaatwidrige Vorgehen für rechtmäßig.   Teilweise wurde sogar<br />
behauptet, dass das Verwaltungsgericht Berlin  den Abriss des Gebäudes erlaubt habe.  </p>
<p>Diese Auffassung ist falsch. Das Nichteinschreiten der Polizei und das gewaltsame Vorgehen<br />
einer privaten  Sicherheitsfirma sind von der Rechtsordnung  nicht gedeckt und  stellen  eine<br />
Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar.  </p>
<p>Die Künstler, Erbauer und Besitzer, haben das zerstörte Gebäude die sogenannte Kantine als<br />
Besprechungs-  Veranstaltungsraum und Galerie genutzt.  Zurzeit  befand sich dort eine<br />
Ausstellung von Künstlern einer Kunsthochschule.  Das Gelände wurde mehr als 20 Jahre von<br />
Künstlern des Tacheles genutzt.<br />
Die Künstler haben  damit  als Inhaber der  tatsächlichen  Sachherrschaft  ein  zivilrechtliches<br />
Besitzrecht. </p>
<p>Richtig ist es zwar, dass diesem Besitzrecht Besitzansprüche des Eigentümers entgegenstehen<br />
können. Die Frage welcher Interessengruppe im Ergebnis ein   Besitzrecht  zusteht ist nicht<br />
abschließend geklärt.<br />
Die deutsche Rechtsordnung sieht vor, dass solche Konflikte zivilrechtlich zu lösen sind.  </p>
<p>Der Eigentümer hat aber nicht das Recht den  langjährigen Besitzer eigenständig   gewaltsam<br />
von dem Gelände  zu entfernen und noch weit weniger gegenüber  Menschen  Gewalt<br />
anzuwenden.<br />
Dies wäre die Aufgabe der Polizei, nachdem entsprechende Gerichtentscheidungen getroffen<br />
worden sind, Titel vorliegen und durch einen Gerichtvollstrecker vollstreckt werden.  </p>
<p>Die Polizei hat die  Pflicht Rechtsgüter privater  Personen  zu schützen, wenn diese einer<br />
gegenwärtigen Gefahr ausgesetzt sind.  Der Besitz ist ein anerkanntes Rechtsgut und dem<br />
Vermögen zuzurechnen. Die Polizei ist bei einer Gefahr für die Verletzung dieses Rechtsgutes<br />
nach dem Berliner Polizeigesetz (ASOG) und der Verfassung zum Einschreiten verpflichtet.<br />
Ebenso ist es Aufgabe der Polizei Selbstjustiz und die  gewaltsame Durchsetzung von<br />
vermeintlichen Rechten zu verhindern.<br />
Zweifellos  hätte  die  Polizei  die  Künstler  mit polizeilichen Mitteln, notfalls  durch  Gewalt<br />
gegen die Sicherheitsfirma, schützen müssen. </p>
<p>Die Berliner Polizei hat hier offensichtliche Straftaten geduldet und sogar gefördert. Das<br />
Verhalten ist rechtswidrig und verfassungswidrig. </p>
<p>Arda Hussein erklärt: „Wir werden uns mit allen rechtstaatlichen Mitteln  zu wehr setzen, auch wenn<br />
uns der Rechtsstaat im Stich gelassen hat.“ </p>
<p>Die betroffenen Künstler werden, die Rechtswidrigkeit  der Untätigkeit der Polizei  vor dem<br />
Berliner Verwaltungsgericht  feststellen lassen. Strafanzeige gegen die Sicherheitsleute und<br />
die Polizeibeamten werden geprüft.  </p>
<p>Rechtsanwalt Erlenmeyer erklärt: „ In einem Rechtsstaat hat die Polizei das Gewaltmonopol, wenn die<br />
Polizei ihrer Verpflichtung nicht nachkommt und Bürger vor Gewalt schützt, verliert sie ihre<br />
Legitimität.“   </p>
<p>Für Nachfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  </p>
<p>Hussein Arda<br />
künstlerischer Leiter    </p>
<p>Hans Erlenmeyer<br />
Rechtsanwalt </p>
]]></html></oembed>